Nina Warken will mit Maßnahmen die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren, die vor allem zu Lasten der Versicherten gehen. Von einer sozialen Ausgewogenheit kann keine Rede sein.
Die Namensgeber deutscher Gesetze lieben es sperrig – das gilt auch für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, welches das Bundesministerium für Gesundheit in Person von Nina Warken am 15. April als Entwurf vorgelegt hat. Sie hatte angekündigt, die zuvor von der Finanzkommission Gesundheit (FKG) vorgelegten Empfehlungen weitgehend umzusetzen. Aber die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Maßnahmen gehen noch stärker zu Lasten der Versicherten als die Vorschläge der FKG, die zumindest versucht hat, soziale Härten zu vermeiden.
Von den 66 Vorschlägen der FKG hat das BMG 43 übernommen, davon 12 in einer angepassten Version. Hinzu kommen weitere 14 Maßnahmen, die das BMG als eigene Ideen dem Gesetzentwurf untergebracht hat. Damit soll die GKV im kommenden Jahr um 19,6 Milliarden Euro entlastet werden und auf diese Weise das ohne die Reform prognostizierte Defizit sogar mehr als nur ausgleichen.
Hier die vom BMG in einem inoffiziellen Papier zusammengestellten erwarteten Effekte des Gesetzentwurfs:

Nina Warken hält dieses Paket für ausgewogen und will damit, wie sie am vergangenen Sonntag in der ARD sagte, „alle mit ins Boot holen“. Das wird ihr aber kaum gelingen, wie die ersten öffentlichen Reaktionen gezeigt haben. Um im Bild zu bleiben: Das Boot scheint eher abzusaufen. Der Gesetzentwurf ist weniger eine Umsetzung der Vorschläge der FKG, als deren Verschlimmbesserung.


