Sollte aus politischen Gründen auf eine deutliche Anhebung des Rentenbeitragssatzes in den 2030er Jahren verzichtet werden, so liefe man Gefahr, den Fehler, der zwischen 2003 und 2008 gemacht wurde – als der Privatisierung der Rente der Vorzug vor einer angemessenen Anhebung des Beitragssatzes gegeben wurde –, sehenden Auges zu wiederholen.
Um größere Verwerfungen im Rentensystem zu vermeiden, müsste die Deckungslücke, mit der in diesem Fall zu rechnen ist, durch Bundeszuschüsse kompensiert werden. Geschieht das nicht, wird das Rentenniveau, wie vor 20 Jahren, auf breiter Front zurückgehen und sich das Problem der Altersarmut verschärfen. Und wiederum wären Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, Bestandsrentner und Beschäftigte in fortgeschrittenem Alter die Hauptleidtragenden des Privatisierungs-Hypes.
Aus Abbildung 8 ist zu ersehen, wie sich der Beitragssatz entwickeln müsste, wenn die demographischen Veränderungen angemessen berücksichtigt werden. Der Hebesatz müsste von heute 18,6 schrittweise auf 22 Prozent bis 2040 ansteigen. Da sich die Situation danach spürbar entspannt, könnte der Beitragssatz dann für zwei Jahrzehnte auf dem Niveau verbleiben.
Nachdem die Bundesregierung in der Vergangenheit kaum eine Gelegenheit ausgelassen hat, davor zu warnen, dass steigende Sozialabgaben Gift für die Wirtschaft seien, scheint sich neuerdings eine deutlich veränderte Sichtweise durchzusetzen.
So empfiehlt die Altersicherungskommission in ihrem aktuellen Gutachten, den Beitragssatz bis zum Jahr 2032 auf über 22 Prozent anzuheben und ihn auf diesem Niveau bis 2060 zu belassen. Wie kommen die Experten dazu, eine solche Empfehlung auszusprechen?
Der Schlüssel zum Verständnis liegt in der „gesetzlichen Kapitalrente“, deren Einführung die Kommission empfiehlt. Von dem empfohlenen Beitragssatz von im Mittel etwa 22,3 Prozent sollen zwei Prozentpunkte nicht ins Umlagesystem fließen, sondern dem Aufbau eines individuellen Kapitalstocks dienen. (Der allerdings nicht so individuell sein soll, dass er auch vererbt werden kann.)
Für die laufenden Rentenzahlungen stünden dann nur 90 Prozent der Beitragseinnahmen zur Verfügung. Das entspricht einem Beitragssatz von 20,3 Prozent. Diese Mittel werden mit Sicherheit nicht ausreichen, das bisherige Netto-Rentenniveau von 48 Prozent zu halten.
Wenn die Gesetzliche Rente nicht mit zusätzlichen Bundesmitteln in Größenordnung von etwa 30 Milliarden Euro jährlich gestützt wird, muss damit gerechnet werden, dass das Rentenniveau in den 2030er Jahren stetig und kräftig zurückgeht. Eine solche Entwicklung ist insbesondere dann zu befürchten, wenn die Kommissionsempfehlungen als „Gesamtkunstwerk“ umgesetzt werden.
An dieser Stelle lohnt ein Blick über die Grenze nach Österreich. Das Land zeigt, wie ein einfaches, leistungsstarkes und gerechtes Rentensystem auf Grundlage des Umlageverfahrens funktionieren kann. Seit nunmehr 40 Jahren müssen dort 22,8 Prozent des Bruttolohns an die Gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Die Wirtschaft hat sich darauf eingestellt und kommt damit zurecht.
Das erklärt, warum die Renten in Österreich so viel höher und die Menschen mit ihrem Rentensystem so viel zufriedener sind als in Deutschland. Man zahlt viel in das System ein und bekommt später viel zurück. Entscheidend für den österreichischen „Sonderweg“ ist allerdings, dass sich die Bevölkerung in einer Volksbefragung mehrheitlich gegen eine Ausweitung der privaten Vorsorge ausgesprochen hat.
Doch zurück zu den Prognoseszenarien. Mit den oben skizzierten Annahmen zur weiteren wirtschaftlichen, demographischen und rentenpolitischen Entwicklung, sind stabile Eckpfeiler gesetzt, um einen fundierten Blick in die Zukunft riskieren zu können. Erwähnt sei nur noch, dass bei dem folgenden Szenario davon ausgegangen wird, dass der Umfang der ungedeckten versicherungsfremden Leistungen, also der Leistungen, die eigentlich vollständig vom Bund getragen werden müssten, auf dem hohen Niveau des Jahres 2024 verbleibt, also weder zurückgeht noch ansteigt.
Gleiches gilt für den Grad der Ausschöpfung des Beitragspotentials. Auch hier wird der 2024er Wert von 91 Prozent für die Prognose übernommen. Die daraus resultierenden Prognoseergebnisse können den Abbildungen 9 und 10 entnommen werden.